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Eine sachgerechte Lagerung von Festmist, Jauche und Gülle minimiert die Gefahren für die Gewässer und den Boden.
Sie unterliegen zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Normen, die in diesem Bereich den anerkannten Stand der Technik definieren und somit für Planung, Bauausführung und Betrieb verbindlich sind.
Jeder Betreiber einer Tierhaltungsanlage ist verpflichtet, ein Lager in ausreichender Größe vorzuhalten. Auch hier helfen wir Ihnen gern, die richtige Lösung für Ihre Anlage zu finden.

