und Abschlussdokumentation.
Unterstützung in allen Phasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Das Ziel eines landwirtschaftlichen Unternehmens, angemessene Arbeitsbedingungen und eine wettbewerbsorientierte Milchproduktion zu realisieren, veranlasst zu einer sorgfältigen Analyse und Planung der einzelbetrieblichen Investitionsentscheidung.
Niedrige Kosten und hohe Leistungen sind die Kernpunkte, die als Forderung an die Planung und den Betrieb von Stallgebäudesystemen zur Milchproduktion zu stellen sind. Niedrige Produktionskosten setzen funktionsgerechte Stallgebäude voraus, die selbstverständlich das Wohlempfinden der Tiere gewährleisten und den notwendigen Arbeitszeiteinsatz minimieren.
Anforderungen wie eine helle Stallhülle, ein optimales Lüftungssystem (z.B. durch den Einsatz von Windnetzen oder/und Curtains) werden selbstverständlich bei unserer Planung von Neubauten sowie Umbau- und Rekonstruktionsmaßnahmen vorhandener Gebäudeanlagen berücksichtigt.
Große Bedeutung bei der Planung und Ausführung kommen der Gestaltung der Liegeboxen, der Laufgänge, der Übergänge, der Tränkeplätze sowie der Gestaltung der Fressplätze zu. Hier sollten insbesondere die Ansprüche der Tiere im Vordergrund stehen.
Die Schweinehaltung hat sich in den letzten Jahren umfassend durch die Zuchtziele hinsichtlich Furchtbarkeit, Fleischfülle und Fleischqualität verändert.
Innerhalb der Schweinehaltung haben die verschiedenen Aspekte der tierischen Erzeugung, des Tier- und Umweltschutzes und der Wettbewerbsfähigkeit immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Eine zielgerichtete Planung von Deck-, Warte-, Abferkel-, Ferkelaufzucht- und Schweinemastställen insbesondere unter der Berücksichtigung aller Einflußfaktoren auf die tierische Leistung bieten wir unseren landwirtschaftlichen Bauherren an.
Bei der Planung von Biogasanlagen müssen konkrete Überlegungen unter betriebswirtschaftliche Aspekte angestellt werden, um witschaftlich erfolgreich zu sein.
Zum Planungsumfang einer Biogasanlage gehören auch:
Eine sachgerechte Lagerung von Festmist, Jauche, Gülle und Gärprodukten minimiert die Gefahren für das Grundwasser und den Boden.
Sie unterliegt zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Normen, die in diesem Bereich die anerkannten Regeln der Technik definieren und somit für Planung, Bauausführung und Betrieb verbindlich sind.
Jeder Betreiber einer Tierhaltungsanlage ist verpflichtet, ein Restlager in ausreichender Größe vorzuhalten. Auch hier helfen wir Ihnen gern, die richtige Lösung für Ihre Anlage zu finden.
Ernteprodukte und Futter müssen sachgerecht gelagert bzw. konserviert werden, um beim Verkauf hohe Erlöse bzw. beim Verfüttern gute tierische Leistungen zu erzielen. Die dazu erforderlichen baulichen Anlagen sind aus einem landwirtschaftlichen Unternehmen nicht wegzudenken.
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